Unsere Kanzlei berät seit über 10 Jahren bundesweit Ärzte und Zahnärzte in allen Fragen des Berufsrechts.
Wir beraten und vertreten Ärzte und Zahnärzte insbesondere in Approbationsentzugsverfahren sowie in allen berufsgerichtlichen Angelegenheiten.
Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Beratung zum ärztlichen Berufs- und Werberecht. Das Berufsrecht stellt zum Teil sehr strenge Anforderungen an die Zulässigkeit von Werbe- und Marketingaktivitäten. Die Tätigkeit unserer Kanzlei im Werberecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer geplanten Werbeaktionen und Entwicklung alternativer Werbekonzepte
- Verteidigung gegen Abmahnungen und gerichtliches Vorgehen Ihrer Konkurrenten, von Wettbewerbsverbänden oder der für Sie zuständigen Kammer.
Wenn Sie in diesem Bereich Hilfe benötigen, rufen Sie uns an. Bundesweit unter